Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Identität von Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in unserer Unternehmensgruppe geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind.

Im Rahmen dieses Gesetzes haben wir eine interne Meldestelle für die Entgegennahme von Mitteilungen von Informationen über Verstöße eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: 
schroeder@hinweisgeberportal.nrw

postalisch unter: 
Audit-NRW GmbH
Franz Schröder GmbH & Co​. KG
Postfach 1364
33341 Rheda-Wiedenbrück

oder telefonisch unter: 
05242 18235-36